In letzter Zeit flatterten Abmahnschreiben eines Anwalts wegen Google Fonts bei einigen Websitebetreibern ins Haus. Da ist der Schreck natürlich erst mal groß! Man hat doch alles eigentlich alles richtig gemacht und die DSGVO umgesetzt!
Der Anwalt (nennt sich Datenschutzanwalt) schreibt, es würden durch die Verwendung von Google Fonts die Rechte seiner Mandantin (ja, die hat er auch) verletzt werden. Durch die Einbindung von Google Fonts wäre die IP-Adresse seiner Mandantin in die USA übertragen worden, was gegen die DSGVO verstoßen würde usw. ...
Nach all dem langen Text und Vorwürfen ("Sie haben es 4 Jahre versäumt die Fonts lokal einzubinden") wird man zur Kasse gebeten in Form eines Vergleichsangebots. Z.B. kann man nach Zahlung von 100 EUR Entschädigung plus 90 EUR für die Dienste des Rechtsanwaltes die Sache mit einem Vergleich aus der Welt schaffen. Aha!
So ein Vorgehen halten wir persönlich für Abzocke und das macht uns (wie wir Bayern sagen) narrisch! Wir haben deshalb mal etwas recherchiert und sind auf einige Artikel zu diesem Thema gestoßen. Der Beitrag von "Datenschutz-Generator.de" war für meine Verhältnisse aber am verständlichsten und auch informativsten.
Sollten Sie also betroffen sein, möchten wir Ihnen diesen Artikel gerne ans Herz legen. Sie finden dort Tipps, wie Sie auf diese Abmahnung reagieren sollen/können.
Hier zum Ausführlichen Artikel von DAtenschutz-generator.de